Neues Verfahren zum Inhaberwechsel bei ICANN-Domains

Ab dem 07.12.2016 gilt ein neues, verbindliches Verfahren für Inhaberwechsel bei generischen und neuen Top Level Domains. Sorgen Sie in den nächsten Wochen unbedingt für die Aktualität der Inhaberdaten! Insbesondere veraltete, nicht mehr erreichbare Emailadressen im Whois werden in Zukunft bei Transfers oder Inhaberwechseln für massive Probleme sorgen.

I CANN, die Vergabestelle für generische Top Level Domains (gTLDs – z.B. .COM, .NET, .ORG), führt ein neues, verpflichtendes Inhaberwechselverfahren für gTLDs ein. Das sieht vor, dass beim „Owner Change“ von generischen Domainendungen, also allen gTLDs und neuen TLDs, sowohl der alte als auch der neue Domaininhaber dem Inhaberwechsel zustimmen müssen. Das neue Inhaberwechselverfahren betrifft ebenfalls Updates von bestehenden Inhaber-Kontakten, sofern sich der Vor- oder Nachname, die Firma (Organisation) oder die E-Mail-Adresse ändert (sog. „Material Change“). Dasselbe gilt auch für eingehende Transfers, wenn Änderungen an den Kontaktdaten vorgenommen werden.

Änderungsbestätigung bei Inhaberwechsel

Nach den neuen ICANN-Bestimmungen müssen zukünftig Änderung des Namens, der Organisation oder der E-Mail-Adresse eines Domaininhabers zusätzlich bestätigt werden.
Die standardmäßige Umsetzung ist ein FOA-Bestätigungsprozess (Form Of Authorization), bei dem sowohl der alte als auch der neue Domaininhaber dem Inhaberwechsel zustimmen müssen.

Neuer Bestätigungsprozess

Bei einer Inhaberänderung erhalten dann sowohl der alte als auch der neue Inhaber eine Benachrichtigung via E-Mail, in der sie dem Wechsel durch Anklicken eines mitgelieferten Links, der auf eine neutral gehaltene Website führt, zustimmen müssen. Die Absenderadresse dieser E-Mail ist ebenfalls neutral gehalten und lässt keine Rückschlüsse auf den dahinter liegenden Registrar zu. Wenn die E-Mail-Adressen übereinstimmen, wird nur eine Benachrichtigung verschickt. Dieses Approval-Verfahren wird von Paragraph II.C.1.1.6 der ICANN Transfer Policy vorgeschrieben.
Solange die Inhaberbestätigung noch nicht abgeschlossen ist, werden im Domain-Bestellsystem sowohl die alten wie auch die neuen Inhaberdaten angezeigt.

60-tägige Transfersperre

Nach Abschluss der Validierung tritt automatisch eine 60-tägige Transfersperre („Transfer Lock“) der betreffenden Domains in Kraft. Nach einem Inhaberwechsel wird der Transfer-Out einer gTLD gesperrt. Dazu wird für alle betroffenen Domains ein automatischer Lock-Status gesetzt, sofern die Domain nicht bereits mit einem Lock-Status gegen ausgehende Transfers gesichert war.

Die Transfersperre kann jedoch vom neuen Inhaber beim Approval per Opt-Out Verfahren (Entfernen eines Häkchens beim Bestätigungsprozess) deaktiviert werden. Dieser Status kann während der 60 Tage dann nicht zurück gesetzt oder unterbrochen werden.

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