Joomla100 - ihr Webhosting Provider:

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Allgemeine & rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Joomla100 · Ekkehard Körbel · Am Würzgarten 12 · 65375 Oestrich-Winkel
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe, Vorrang

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Hosting-, Domain-, Cloud- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen Ekkehard Körbel, handelnd unter der Bezeichnung Joomla100 (nachfolgend „Joomla100"), und dem Kunden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die ausdrücklich nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Alle übrigen Regelungen gelten für beide Kundengruppen.

(3) Vorrang haben in dieser Reihenfolge: individuelle Vereinbarungen in Textform, die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Joomla100 ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Gegenüber Unternehmern gilt das auch dann, wenn Joomla100 die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für künftige gleichartige Verträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.


§ 2 Vertragsschluss, Vertragsbestätigung

(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Joomla100 bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Joomla100 die Bestellung in Textform bestätigt oder den gebuchten Tarif bereitstellt.

(4) Joomla100 speichert den Vertragstext und übermittelt ihn dem Kunden mit der Bestätigung in Textform, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung. Gegenüber Verbrauchern werden zusätzlich die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular übermittelt.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungsgegenstand, Verfügbarkeit, Datensicherung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Speicherplatz, Rechenleistung und der zugehörigen Infrastruktur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs. Stellt Joomla100 auf Wunsch des Kunden ein vorinstalliertes Content-Management-System bereit, handelt es sich um eine einmalige Einrichtungsleistung. Der Betrieb, die Konfiguration und die inhaltliche Gestaltung dieses Systems liegen anschließend beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich ein Update- oder Wartungsservice nach § 4 vereinbart ist.

(2) Joomla100 erbringt die Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen aufgrund höherer Gewalt, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Joomla100 sowie Beeinträchtigungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere durch überlastende, fehlerhaft konfigurierte oder kompromittierte eigene Anwendungen.

(3) Wartungsarbeiten führt Joomla100 nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 8 bis 20 Uhr durch und kündigt sie mindestens 24 Stunden vorher in Textform an. Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei sicherheitskritischen Aktualisierungen, kann Joomla100 ohne Vorankündigung tätig werden und informiert den Kunden unverzüglich nachträglich.

(4) Joomla100 erstellt regelmäßige Sicherungen der auf den Servern gespeicherten Daten und hält diese für mindestens 7 Tage vor. Sieht die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs längere Vorhaltezeiten vor, gelten diese. Die Sicherungen sind eine unentgeltliche Nebenleistung und ersetzen nicht die eigene Datensicherung des Kunden. Der Kunde bleibt verpflichtet, von seinen Daten eigene Sicherungen zu erstellen und deren Wiederherstellbarkeit zu prüfen. Eine Rücksicherung erfolgt auf Anforderung des Kunden im Rahmen der technischen Möglichkeiten.

(5) Joomla100 ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen, insbesondere den Betreiber des Rechenzentrums.

§ 4 Update-Service und SecureBot

(1) In den Tarifen, in denen dies laut Leistungsbeschreibung enthalten ist, oder aufgrund gesonderter Vereinbarung, spielt Joomla100 für das vom Kunden eingesetzte Content-Management-System (insbesondere Joomla oder WordPress) sowie für dessen Erweiterungen verfügbare Sicherheits- und Wartungsaktualisierungen ein.

(2) Der Update-Service umfasst Aktualisierungen innerhalb der jeweils installierten Hauptversion des Content-Management-Systems, also beispielsweise die Aktualisierung von Joomla 5.4 auf Joomla 5.5, soweit diese über die im System integrierte Aktualisierungsfunktion bereitgestellt werden.

(3) Nicht vom Update-Service umfasst ist der Wechsel auf eine neue Hauptversion, also beispielsweise von Joomla 4 auf Joomla 5. Ein solcher Wechsel ist technisch ein Neuaufbau der Installation mit Übernahme der Inhalte und wird als gesondert zu beauftragende Migration nach § 12 vergütet.

(4) Für kommerzielle Erweiterungen setzt der Update-Service voraus, dass eine gültige Lizenz des Herstellers in der Installation hinterlegt ist und der Kunde diese aufrechterhält. Joomla100 erwirbt oder verlängert keine Lizenzen im Namen des Kunden.

(5) Nicht umfasst sind ferner die Anpassung individuell veränderter Dateien und Templates, Erweiterungen ohne funktionierenden Aktualisierungskanal sowie die Behebung von Fehlern, die aus Inkompatibilitäten zwischen Erweiterungen entstehen. Solche Arbeiten erbringt Joomla100 nach gesonderter Beauftragung nach § 12.

(6) Erreicht die installierte Hauptversion das Ende der Unterstützung durch den Hersteller, sodass keine Sicherheitsaktualisierungen mehr bereitgestellt werden, informiert Joomla100 den Kunden rechtzeitig in Textform und bietet eine Migration auf eine unterstützte Hauptversion an. Die Entscheidung über die Beauftragung trifft der Kunde. Beauftragt der Kunde die Migration nicht, gelten § 7 Abs. 6 und § 8.

(7) Sofern der Tarif eine regelmäßige Schadcode-Suche (SecureBot) umfasst, informiert Joomla100 den Kunden über Funde und ergreift die zur Sicherheit der Infrastruktur erforderlichen Maßnahmen. Eine Zusicherung, dass jeder Schadcode erkannt wird, ist damit nicht verbunden. Die Bereinigung einer kompromittierten Installation erbringt Joomla100 nach § 12, soweit sie nicht laut Leistungsbeschreibung im Tarif enthalten ist.

§ 5 Domains

(1) Bei der Beschaffung und Verwaltung von Domains wird Joomla100 im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. Joomla100 hat auf die Vergabeentscheidung keinen Einfluss.

(2) Ergänzend gelten die Vergabebedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle. Für Domains mit der Endung .de gelten zusätzlich die DENIC-Domainbedingungen und die DENIC-Domainrichtlinien.

(3) Joomla100 übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain zugeteilt wird, dass sie frei von Rechten Dritter ist oder dass sie dauerhaft Bestand hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt Joomla100 von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.

(4) Kündigungen von Domains müssen Joomla100 aus organisatorischen Gründen bei den Endungen .de, .eu, .com, .net, .org, .biz und .info spätestens einen Monat, bei allen übrigen Endungen spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Beendigungszeitpunkt zugehen.

(5) Nach Beendigung des Vertrages kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen den Umzug der Domain zu einem anderen Anbieter verlangen. Joomla100 stellt dafür den erforderlichen Authentifizierungscode zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist Joomla100 berechtigt, die Domain zur Löschung oder Freigabe anzumelden. Joomla100 weist den Kunden mit der Beendigungsbestätigung auf diese Frist hin.

§ 6 Support

(1) Art und Umfang des Supports richten sich nach der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs.

(2) Support zu technischen Fragen der bereitgestellten Infrastruktur ist in allen Tarifen enthalten. Anfragen können telefonisch, über das Ticketsystem oder per E-Mail gestellt werden.

(3) Support zum eingesetzten Content-Management-System wird im dafür vorgesehenen Forum sowie in den Tarifen angeboten, in denen er laut Leistungsbeschreibung ausdrücklich enthalten ist. Darüber hinausgehende Unterstützung erbringt Joomla100 nach § 12.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben vollständig und zutreffend sind, und teilt Änderungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in Textform mit.

(2) Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Erlangt er Kenntnis davon, dass Zugangsdaten einem Unbefugten zugänglich geworden sind, informiert er Joomla100 unverzüglich.

(3) Der Kunde nutzt die bereitgestellte Infrastruktur nicht missbräuchlich. Untersagt sind insbesondere der Versand von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung der Empfänger, insbesondere der massenhafte Versand gleichartiger Nachrichten, sowie das unbefugte Eindringen in fremde Systeme oder der Versuch dazu, einschließlich Portscans.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die über die Infrastruktur veröffentlichten Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht gegen Marken-, Namens-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Pornografische und vergleichbare Inhalte dürfen über die Infrastruktur weder bereitgestellt noch beworben werden.

(5) Der Kunde gestaltet seine Anwendungen so, dass eine übermäßige Belastung der gemeinsam genutzten Serverressourcen vermieden wird.

(6) Betreibt der Kunde auf dem bereitgestellten Speicherplatz eigene Anwendungen, insbesondere Content-Management-Systeme einschließlich Erweiterungen, Templates und Plugins, ist er für deren Pflege selbst verantwortlich, soweit kein Update- oder Wartungsservice nach § 4 vereinbart ist. Er ist insbesondere verpflichtet, verfügbare Sicherheitsaktualisierungen zeitnah einzuspielen und Anwendungen, für die keine Sicherheitsaktualisierungen mehr bereitgestellt werden, zu aktualisieren, zu ersetzen oder stillzulegen. Hinweise von Joomla100 auf bekannt gewordene Sicherheitslücken sind eine freiwillige Serviceleistung. Eine Pflicht zur Überwachung der Kundeninstallationen besteht nicht.

(7) Der Kunde stellt Joomla100 von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Pflichten aus diesem Paragrafen beruhen, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 8 Sperrung

(1) Joomla100 ist berechtigt, Internet-Präsenzen des Kunden vorübergehend zu sperren, wenn von ihnen ein Sicherheitsrisiko für die Infrastruktur, andere Kunden oder Dritte ausgeht, insbesondere wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Kompromittierung, etwa eingeschleusten Schadcode, oder für den Betrieb von Software mit bekannten, nicht geschlossenen Sicherheitslücken vorliegen. Der Kunde wird über die Sperrung und deren Grund unverzüglich informiert. Die Entsperrung erfolgt, sobald der Kunde die Bereinigung und die Schließung der ursächlichen Sicherheitslücke plausibel dargelegt hat.

(2) Bei Verstößen gegen § 7 Abs. 3 bis 5 ist Joomla100 berechtigt, die betroffenen Inhalte oder den Tarif zu sperren. Soweit dies nach den Umständen zumutbar ist, kündigt Joomla100 die Sperrung vorher an und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Abhilfe. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei strafbaren Inhalten oder akuter Gefährdung Dritter, kann die Sperrung ohne Vorankündigung erfolgen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist Joomla100 zur Sperrung berechtigt, wenn der Kunde nach Mahnung und Setzung einer Frist von mindestens 14 Tagen weiterhin in Verzug ist.

(4) Joomla100 ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf Rechtsverstöße zu überprüfen.

(5) Hat der Kunde den Grund der Sperrung zu vertreten, bleibt seine Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Dauer der Sperrung bestehen.

§ 9 Preise, Zahlung, Preisanpassung

(1) Es gelten die Preise der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung wiederkehrender Entgelte erfolgt im Voraus für einen Abrechnungszeitraum von drei Monaten. Zusätzliche Leistungen nach § 12 werden nach Erbringung abgerechnet.

(3) Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, im SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde erteilt Joomla100 hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Rechnung gilt zugleich als Vorabankündigung des Einzugs; sie weist den Einzugsbetrag, das Einzugsdatum, die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz aus. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag vor dem Einzugsdatum verkürzt.

(4) Endet der Vertrag während eines laufenden Abrechnungszeitraums, erstattet Joomla100 das im Voraus gezahlte Entgelt zeitanteilig. Das gilt nicht für Domaingebühren, soweit Joomla100 diese für einen bereits begonnenen Registrierungszeitraum an die Vergabestelle abgeführt hat. Der Kunde kann die Domain in diesem Fall bis zum Ende des bezahlten Registrierungszeitraums weiter nutzen oder nach § 5 Abs. 5 zu einem anderen Anbieter umziehen. Weitergehende Ansprüche von Joomla100, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

(5) Joomla100 ist berechtigt, die Entgelte für wiederkehrende Leistungen anzupassen, um Änderungen der Kosten weiterzugeben, die für die Erbringung dieser Leistungen maßgeblich sind, insbesondere Kosten für Energie, Rechenzentrums- und Netzleistungen, Software-Lizenzen, Personal sowie gesetzliche Abgaben. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen und an den Kunden weiterzugeben. Joomla100 kündigt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Erhöht sich das Entgelt, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. Auf dieses Recht weist Joomla100 in der Ankündigung hin.

(6) Bei Zahlungsverzug kann Joomla100 Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft er auf unbestimmte Zeit weiter.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Für Zusatzdomains beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Gegenüber Verbrauchern läuft der Vertrag über die Zusatzdomain danach auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Nur gegenüber Unternehmern: Wird die Zusatzdomain nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, bis sie fristgemäß gekündigt wird. § 5 Abs. 4 und § 9 Abs. 4 bleiben unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform. Verbraucher können den Vertrag zusätzlich über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche kündigen.

(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Joomla100 liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte trotz Mahnung mehr als 20 Kalendertage in Verzug ist, wenn er trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung gegen wesentliche Pflichten aus § 7 verstößt oder wenn er schuldhaft gegen die Vergabebedingungen einer Vergabestelle verstößt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie nach den Umständen entbehrlich ist, insbesondere bei strafbaren Inhalten.

(6) Nach Beendigung des Vertrages bleibt der Zugang des Kunden zur Administrationsoberfläche für 30 Tage bestehen. Der Kunde kann seine Daten in diesem Zeitraum selbst sichern und herunterladen; hierfür fallen keine Kosten an. Übernimmt Joomla100 auf Wunsch des Kunden die Aufbereitung oder Übermittlung der Daten, wird dies nach § 12 vergütet. Nach Ablauf der Frist ist Joomla100 berechtigt und im Rahmen des Datenschutzrechts verpflichtet, die Daten zu löschen. Joomla100 weist den Kunden mit der Beendigungsbestätigung auf die Frist und auf die Möglichkeit der eigenen Sicherung hin. Die Rechte des Verbrauchers nach § 327p BGB und die Rechte betroffener Personen nach Art. 20 DSGVO bleiben unberührt.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1. Das Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 2 beigefügt.

§ 12 Zusätzliche Leistungen und Aufwandsvergütung

(1) Leistungen, die nicht vom Leistungsumfang des gebuchten Tarifs umfasst sind, insbesondere die Bereinigung kompromittierter Installationen, Migrationen auf neue Hauptversionen, individuelle Konfigurations- und Umzugsarbeiten sowie inhaltliche Arbeiten an der Website, erbringt Joomla100 nur nach gesonderter Beauftragung.

(2) Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand auf Grundlage der bei Beauftragung gültigen Preisliste, abrufbar unter Preisliste Dienstleistungen. Abgerechnet wird je angefangene Einheit von 15 Minuten.

(3) Vor Beginn der Arbeiten weist Joomla100 den Kunden auf die Vergütungspflicht hin und nennt den voraussichtlichen Aufwand. Diese Angabe ist eine Schätzung und keine Festpreisvereinbarung. Zeichnet sich ab, dass der geschätzte Aufwand um mehr als 20 Prozent überschritten wird, informiert Joomla100 den Kunden vor der Überschreitung und holt seine Entscheidung über die Fortführung ein.

(4) Entsteht Joomla100 durch einen Sicherheitsvorfall, den der Kunde zu vertreten hat, insbesondere infolge einer Verletzung der Pflichten aus § 7 Abs. 6, zusätzlicher Aufwand für Analyse, Sperrung, Entsperrung oder Abstimmung mit dem Kunden und dessen Dienstleistern, kann Joomla100 diesen Aufwand nach den Absätzen 2 und 3 abrechnen. Joomla100 weist den Kunden auf die Vergütungspflicht hin, sobald der zusätzliche Aufwand erkennbar wird.

§ 13 Mängelansprüche

(1) Für Mängel der von Joomla100 geschuldeten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern gelten bei digitalen Produkten ergänzend die §§ 327 ff. BGB, insbesondere die Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen nach § 327f BGB für die von Joomla100 bereitgestellte Infrastruktur.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der Symptome in Textform an, damit Joomla100 den Fehler nachvollziehen kann.

(3) Für Software, die der Kunde selbst installiert, konfiguriert oder betreibt, sowie für Inhalte des Kunden übernimmt Joomla100 keine Mängelhaftung. Vertragsgegenstand ist insoweit ausschließlich die Bereitstellung der Infrastruktur nach § 3.

(4) Nur gegenüber Unternehmern: Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 14 Haftung

(1) Joomla100 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Joomla100 nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Joomla100 ausgeschlossen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Joomla100.

(5) Für den Verlust von Daten haftet Joomla100 nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. § 3 Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Joomla100 verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung als Verantwortlicher ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://joomla100.com/datenschutz.

(2) Soweit Joomla100 im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist auf der Website abrufbar und wird mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

(3) Für die auf der Infrastruktur verarbeiteten Inhalte und die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage ist der Kunde verantwortlich.

(4) Joomla100 weist darauf hin, dass die Sicherheit von Datenübertragungen in offenen Netzen nach dem Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann.

§ 16 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Joomla100 kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor bei einer Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bei einer nach Vertragsschluss eingetretenen Regelungslücke oder bei einer technischen oder betrieblichen Weiterentwicklung, die eine Anpassung erfordert. Die Änderung darf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Lasten des Kunden verschieben.

(2) Nicht nach Absatz 1 geändert werden können die Entgelte und die Hauptleistungspflichten. Für Entgeltanpassungen gilt ausschließlich § 9 Abs. 5.

(3) Joomla100 teilt die beabsichtigte Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung enthält eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung sowie einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs.

(4) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Widerspricht er fristgemäß, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Beide Parteien können den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerdens der Änderung ordentlich kündigen.

(5) Für Änderungen digitaler Produkte gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die Voraussetzungen des § 327r BGB. Die dort geregelten Rechte des Verbrauchers, insbesondere das Recht zur Vertragsbeendigung bei einer mehr als nur unerheblichen Beeinträchtigung des Zugangs oder der Nutzbarkeit, bleiben unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen und Anzeigen, die dem Vertragsverhältnis gelten, bedürfen der Textform. Eine strengere Form wird nicht verlangt.

(2) Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(3) Die Übertragung des Vertrages auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

(4) Nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wiesbaden. Joomla100 ist außerdem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

(6) Joomla100 ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

(7) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

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